24 Stunden-Betreuung ist die Betreuung durch eine ausländische Haushalts- und Betreuungskraft in den eigenen vier Wänden.
Die Betreuungskraft wohnt mit dem Pflegebedürftigen in einem Haushalt, sie hilft beispielsweise bei der Grundpflege, bereitet Mahlzeiten zu und übernimmt Hausarbeiten.
Hinweis: In Deutschland müssen die geltenden gesetzlichen Regelungen zu Arbeitszeit und Arbeitsschutz eingehalten werden. Eine 24 Stunden Betreuung bedeutet keine 24 stündige Arbeitszeit.
Verschiedene Möglichkeiten der Organisation
- Betreuungskräfte werden als Arbeitnehmer angestellt (vom Privathaushalt / Pflegebedürftigen).
- Entsendemodell: Betreuungskräfte sind beim ausländischen Unternehmen angestellt und werden nach Deutschland entsandt (meist über in Deutschland ansässige Vermittlungsagenturen, häufigste Variante).
- deutsche Pflegedienste, die mit den Kranken- und Pflegekassen abrechnen können, stellen die Betreuungskräfte in ihrem Unternehmen an und schicken sie in die Haushalte.
- Grenzüberschreitend selbstständig tätige Einzelunternehmer:innen. (sehr selten)
Weitere Informationen:
Broschüre Ausländische Haushalts- und Betreuungskräfte in Privathaushalten (PDF)
Stiftung Warentest Mai 2017 - Betreuungskraft aus Osteuropa - die besten Vermittler
Für weitere Informationen können Sie sich gerne direkt an den Pflegestützpunkt wenden: 09521 27 495