Die vorübergehende vollstationäre Betreuung in einem Pflegeheim fällt unter den Begriff „Kurzzeitpflege“. Kann die häusliche Pflege zeitweise nicht, noch nicht oder nicht im erforderlichen Umfang erbracht werden, besteht Anspruch auf Kurzzeitpflege.
Im Kalenderjahr werden die Kosten für bis zu 8 Wochen in Höhe der vereinbarten Sätze bis zu 1774 Euro übernommen. Zusätzlich kann der Betrag für Verhinderungspflege (1612 Euro pro Jahr) in vollem Umfang für Kurzzeitpflege verwendet werden.
Bei Inanspruchnahme von Kurzzeitpflege wird das Pflegegeld zur Hälfte weiter gezahlt.
Einrichtungen, die Kurzzeitpflege anbieten: